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Öffnungszeiten

Mo – Fr8 – 21 Uhr
Samstag9 – 14 Uhr
Sonntag9 – 16 Uhr
Feiertage9 – 16 Uhr
Telefonzeiten
Mo – Fr8 – 20 Uhr
Sa + Sokeine telefonische Erreichbarkeit

Am Wochenende werden Ihre Anliegen durch unseren Anrufbeantworter entgegengenommen und innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.

Geschlossen ist das Zentrum an folgenden Tagen: 1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. November (Allerheiligen) sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. An allen anderen Feiertagen ist das Charisma von 9 – 16 Uhr geöffnet.

Kursplan

Alle aktuellen Kurse und Termine auf einen Blick.

Stellenangebote

Hier finden Sie unsere aktuellen Jobangebote.

Zu den Stellenangeboten
Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation

Intensiv behandelt – und trotzdem jeden Abend zu Hause

Wohnortnah rehabilitieren

Eine Rehabilitation muss nicht zwangsläufig mit einem längeren Aufenthalt fern von zu Hause verbunden sein. Bei unserer ambulanten Rehabilitation erhalten Sie eine intensive, ärztlich gesteuerte und interdisziplinäre Behandlung und kehren nach Ihrem Therapietag wieder in Ihr gewohntes Umfeld zurück.

Unser Schwerpunkt liegt auf orthopädischen Erkrankungen sowie Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Der große Vorteil: Das während der Rehabilitation Erlernte können Sie unmittelbar in Ihren Alltag übertragen. Gleichzeitig bleiben Familie, soziales Umfeld und – soweit möglich – berufliche Belange besser planbar.

Ambulante Rehabilitation im Charisma Reha- und Gesundheitszentrum

Unsere Schwerpunkte

  • Knie
  • Hüfte
  • Wirbelsäule
  • Schulter

Gute Gründe für eine ambulante Reha bei uns

  • wohnortnahe Rehabilitation
  • Verbleib im vertrauten sozialen Umfeld
  • kurze Wartezeiten bis zur Aufnahme
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
  • Möglichkeit einer nahtlos anschließenden Nachsorge vor Ort
  • umfassende therapeutische Betreuung unter ärztlicher Leitung
  • geprüfte und zertifizierte Qualität
  • Versorgungsverträge mit der Deutschen Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen
  • Behandlung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten im Rahmen der jeweiligen Kostenzusage
Therapie in der ambulanten Rehabilitation

Ihre Fragen – unsere Antworten

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist in der Regel der zuständige Kostenträger, wenn Sie noch im Berufsleben stehen und Ihre Gesundheit Ihre Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder gefährdet.

Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist in der Regel der zuständige Kostenträger, wenn die Voraussetzungen für eine Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung nicht erfüllt sind – beispielsweise bei Rentnerinnen und Rentnern.

Welcher Leistungsträger für Ihre Rehabilitation zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen und beruflichen Situation ab.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung ist insbesondere dann zuständig, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beschwerden gefährdet oder bereits eingeschränkt ist.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung kann beispielsweise zuständig sein, wenn die Rentenversicherung nicht der zuständige Leistungsträger ist.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften. Wir empfehlen Privatversicherten und Beihilfeberechtigten, vor Beginn der Rehabilitation eine schriftliche Kostenzusage einzuholen.

Benötigt Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle Unterlagen von uns? Dann kann sich die zuständige Stelle gerne direkt an uns wenden:

Die erforderlichen Unterlagen stellen wir der jeweiligen Stelle anschließend zur Verfügung.

Zuzahlung

Bei einer ambulanten Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fällt für Sie keine Zuzahlung an.

Bei einer Rehabilitation über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Euro pro Behandlungstag.

Dabei gelten die gesetzlichen Belastungsgrenzen für Zuzahlungen. Bereits im laufenden Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen können hierbei berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Fahrtkosten

Auch Fahrtkosten können im Rahmen Ihrer ambulanten Rehabilitation entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Kostenträgers übernommen bzw. erstattet werden.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Ist die Deutsche Rentenversicherung Ihr Kostenträger, werden Ihnen die erstattungsfähigen Fahrtkosten direkt über unser Rehazentrum ausgezahlt. Die Abrechnung und Erstattung erfolgt am Ende Ihrer Rehabilitation.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für einen Fahrdienst oder Taxifahrten werden von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Ist Ihre gesetzliche Krankenkasse Kostenträger der Rehabilitation, erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten direkt durch Ihre Krankenkasse nach deren jeweiligen Bestimmungen. In bestimmten Fällen kann ein Fahrdienst oder ein Taxi in Anspruch genommen werden.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation unterstützt Sie dabei, nach einer akuten oder chronischen Erkrankung wieder belastbarer und selbstständiger zu werden. Ziel ist es, Ihre körperlichen Fähigkeiten zu verbessern und Ihre Teilhabe an Beruf und Alltag langfristig zu sichern.

Anschlussrehabilitation (AHB)

Die Anschlussrehabilitation schließt unmittelbar beziehungsweise zeitnah an eine Krankenhausbehandlung an – beispielsweise nach einer Operation. Sie wird in der Regel bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes durch den dortigen Sozialdienst eingeleitet.

Medizinische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation können – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – sowohl über die Deutsche Rentenversicherung als auch über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Eine ambulante Rehabilitation dauert üblicherweise drei Wochen und findet an fünf Tagen pro Woche statt. Pro Behandlungstag verbringen Sie in der Regel etwa fünf bis sechs Stunden in unserem Zentrum.

Ihr individueller Therapieplan wird entsprechend Ihrer Erkrankung, Ihrer körperlichen Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Rehabilitationsziele zusammengestellt.

Zu unserem Behandlungsspektrum gehören unter anderem:

  • Medizinische Trainingstherapie
  • Physiotherapie
  • physikalische Therapie
  • Ergotherapie
  • sozialrechtliche Beratung
  • Seminare und Gesundheitsschulungen
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren

Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel gemeinsam mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder einer behandelnden Fachärztin bzw. einem behandelnden Facharzt eingeleitet.

Hierfür wird ein Reha-Antrag ausgefüllt und durch einen ärztlichen Befundbericht ergänzt. Die vollständigen Unterlagen werden anschließend beim zuständigen Kostenträger – beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) – eingereicht.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation kann eine Rehabilitation auch als Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgen. In diesem Fall übernimmt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses die Organisation und Antragstellung. Der Sozialdienst kann Sie dabei auch direkt für die Rehabilitation in unserer Einrichtung anmelden.

Sie möchten Ihre Rehabilitation bei uns durchführen?

Sprechen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses gerne darauf an, dass Sie Ihre ambulante Rehabilitation im Charisma Gesundheitszentrum durchführen möchten.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie können bei der Auswahl Ihrer Reha-Einrichtung mitentscheiden. Im Rahmen des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts können Sie bereits in Ihrem Reha-Antrag eine gewünschte Einrichtung angeben.

Wenn Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen möchten, geben Sie deshalb bitte bereits im Antrag folgende Einrichtung an:

Charisma Reha- und Gesundheitszentrum Kronach/Knellendorf

Bei Fragen zur Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.

Termin vereinbaren

Oder haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne persönlich.

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